9.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von TAAG/HSOP.
9.2 Kosten für Inkassomassnahmen und Aufwendungen seitens TAAG/HSOP für die Wiederbeschaffung unbezahlter Ware, gehen
vollumfänglich zu Lasten der/des säumigen Kundin/Kunden.
9.3 Bei Zahlungsverzug kommt ein reguläres Mahnwesen zum Einsatz. Eine Bearbeitungsgebühr von SFR 50.– wird zusätzlich zum
offenen Rechnungsbetrag fällig.
9.4 TAAG/HSOP behält sich vor, Kundinnen und Kunden mit Ausständen in den eigenen Medien zu publizieren und für weitere
Lieferungen auszuschliessen.

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