Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geschäftsbereiche
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (ARVB) beziehen
sich auf alle vertraglichen Vereinbarungen zwischen Kundinnen und Kunden, der Trumpf-As AG (nachstehend TAAG genannt) und
Helvetic Series of Poker (nachstehend HSOP genannt). HSOP ist eine Tochtergesellschaft der TAAG und tritt als eigenständiger Veranstalter
in Erscheinung. Der rechtliche Verantwortungsbereich liegt für beide Anbieter vollumfänglich bei der Trumpf-As AG. Diese AGB/ARVB
gelten für alle analog und online publizierten TAAG/HSOP-Angebote.

1.1. Alle Buchungen von Reisen und Events, sowie Bestellungen von Produkten und Dienstleistungen bei TAAG oder HSOP erfolgen
auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB.
1.2 Durch die erfolgte Bestellung, unabhängig ob analog oder digital, akzeptiert die Kundin/der Kunde die vorliegenden AGB für
aktuelle und auch künftige Vereinbarungen, wenn es sich um Vereinbarungen verwandter Art handelt.
1.3 Abweichende Bestimmungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers finden keine Anwendung.
1.4 Alle Angebote für Reisen und Events, sowie für Produkte im Online-Shop von TAAG und HSOP sind freibleibend und unverbindlich.
Jede Bestellung des Kunden, unabhängig in welcher Form, gilt als ein verbindlicher Auftrag an TAAG/HSOP.

2.1 Eine Bestellung über die Online-Shops von TAAG und HSOP setzt eine kostenlose Registrierung voraus. Die Kundin/der Kunde
verpflichtet sich, wahrheitsgetreue Angaben zu machen.
2.2 Unmittelbar nach der Bestellung erfolgt eine Empfangsbestätigung per E-Mail an die registrierte Mailadresse. Der Vertrag
wird mit der darauf folgenden Auftragsbestätigung durch TAAG oder HSOP rechtskräftig.
2.3 Bei ausserordentlichen Bestellungen, die nicht in digitaler Form erfolgen, wird der Auftrag mit der Zustellung der Auftragsbestätigung
rechtskräftig.

3.1 Für Bestellungen aus den Online-Shops von TAAG und HSOP wird kein Mindestbestellwert vorausgesetzt.

4.1 Für die Rechnungsstellung gilt der ausgewiesene Preis in den Online-Shops zum Zeitpunkt der Bestellung.
4.2 Im jeweils angegebenen Preis ist die gesetzlich vorgeschriebene schweizerische Mehrwertsteuer (zurzeit 7.7%) enthalten. Versand- und Verpackungskosten werden gesondert ausgewiesen und berechnet.
4.3 Allfällige Preisänderungen bleiben jederzeit ausdrücklich vorbehalten.

5.1 Alle Preise sind in Schweizer Franken (CHF) oder in Euro (€) angegeben. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschliesslich in Schweizer Franken (CHF).
5.2 TAAG/HSOP behält sich vor, den aktuellen Wechselkurs (1 € = 1.20 SFR) jederzeit anzupassen.

6.1 In den Online-Shops von TAAG/HSOP kann unter folgenden digitalen Bezahlmöglichkeiten gewählt werden:
Post-Finance, PostFinance Card, E-Finance / Mastercard, Visa / Pay-Pal.
6.2 Eine konventionelle Zahlung auf Rechnung, Nachnahme oder auch Barzahlung kann auf Anfrage durch TAAG/HSOP gewährt
werden. Es kann jedoch kein Anspruch darauf geltend gemacht werden.

7.1 Lieferungen erfolgen ausschliesslich innerhalb der Schweiz und der Europäischen Union (EU).
7.2 Bei Lieferungen in Länder der EU können zusätzliche Einfuhrabgaben direkt durch das zuständige Zollamt erhoben und auch
dort bezahlt werden.

8.1 Bei einer ausserordentlichen Rechnungsstellung ist der Rechnungsbetrag vollumfänglich und ohne jegliche Abzüge innerhalb
von 14 Tagen zu überweisen.
8.2 Bei allfälligen Mahnungen ist der ausstehende Rechnungsbetrag, inklusive der jeweiligen Bearbeitungs- und Mahngebühr,
innerhalb von 7 Tagen zu überweisen.

9.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von TAAG/HSOP.
9.2 Kosten für Inkassomassnahmen und Aufwendungen seitens TAAG/HSOP für die Wiederbeschaffung unbezahlter Ware, gehen
vollumfänglich zu Lasten der/des säumigen Kundin/Kunden.
9.3 Bei Zahlungsverzug kommt ein reguläres Mahnwesen zum Einsatz. Eine Bearbeitungsgebühr von SFR 50.– wird zusätzlich zum
offenen Rechnungsbetrag fällig.
9.4 TAAG/HSOP behält sich vor, Kundinnen und Kunden mit Ausständen in den eigenen Medien zu publizieren und für weitere
Lieferungen auszuschliessen.

10.1 Die Lieferung erfolgt durch die Zusendung der bestellten Ware an die von der/dem Kundin/Kunden mitgeteilte Adresse. Die
Gewährleistung einer korrekten Entgegennahme an der Lieferadresse obliegt der/dem Kundin/Kunden.
10.2 Die Lieferung der Ware, auch bei Teillieferungen, erfolgt auf Kosten und Gefahr der/des Kundin/Kunden.
10.3 Bei Teillieferungen und Lieferverzögerungen wird keine Haftung übernommen.
10.4 Sollte ein Artikel nicht ab Lager verfügbar sein, informieren wir die/den Kundin/Kunden, wann mit der Lieferung zu rechnen ist.

11.1 Versand- und Verpackungskosten werden im Bestellprozess, basierend auf der Lieferadresse und dem Versandgewicht, individuell berechnet und angezeigt.
11.2 TAAG/HSOP behalten sich vor, die Versandkosten, bei Tarifänderungen der Schweizer Post, anzupassen.

12.1 Die Bearbeitung von Personendaten (Namen, Postadressen, Telefonnummern etc.), welche der Kunde im Zusammenhang mit
der Benutzung der Online-Dienstleistungen von TAAG/HSOP bekannt gibt, unterliegt der Datenschutzgesetzgebung gemäss
unseren Datenschutzbestimmungen.
12.2 Der Vertragstext wird von TAAG/HSOP gespeichert, er ist der/dem Kundin/Kunden jedoch nicht direkt zugänglich.

13.1 Lieferungen in der Schweiz und im EU-Raum erfolgen durch die Schweizer Post oder deren Partner während regional üblichen
Geschäftszeiten.
13.2 Beim Empfang ist die erhaltene Ware durch die/den Empfängerin/Empfänger umgehend auf Beschädigung und Vollständigkeit
zu prüfen.
13.3 Sichtbare Beschädigungen der Verpackung, wie auch offensichtlich unvollständige Lieferungen, sind dem Lieferanten umgehend
zu avisieren. Bilder können dazu beitragen Missverständnisse zu vermeiden.
13.4 Lieferungen sind innerhalb der Schweiz bis zu einem Warenwert von CHF 500.– versichert.

14.1 Lieferungen innerhalb der Schweiz erfolgen in der Regel umgehend nach dem Versand der Auftragsbestätigung, aber spätestens innert 10 Arbeitstagen.
14.2 Lieferungen in europäische Mitgliedsländer erfolgen in der Regel umgehend nach dem Versand der Auftragsbestätigung, aber
spätestens innert 15 Arbeitstagen.

15.1 Beanstandungen der gelieferten Ware wegen allfälliger Mängel, unvollständiger oder falscher Lieferung, sind TAAG/HSOP unverzüglich, aber spätestens innert 14 Tagen ab Rechnungsdatum, schriftlich mitzuteilen.

16.1  Bei mangelhafter oder falscher Lieferung gewähren TAAG/HSOP ein Rückgaberecht oder einen Umtausch innerhalb von zwei
Wochen nach Erhalt der Ware. Die Rücksendung hat in einwandfreiem Zustand zu erfolgen.
16.2  Mangelfreie Ware wird nicht zurückgenommen, es sei denn, die Rücksendung erfolgt mit dem vorherigen Einverständnis durch TAAG/HSOP. In diesem Fall wird eine Kostenbeteiligung von 20% des Rechnungsbetrages erhoben.
16.3 Bewilligte Retouren werden nur in unbenutztem Zustand und in Originalverpackung akzeptiert. Bei Rücksendungen trägt die/
der Kundin/Kunden die Versandkosten.
16.4  Die Rücksendung hat innert 14 Tagen nach der Bewilligung durch TAAG/HSOP und unter Beilage der Originalrechnung an
folgende Adresse zu erfolgen:

Trumpf-As AG
Shop-Retouren
Postfach 59
CH-7206 Igis

17.1 Auf den Produkten aus den Online-Shops von TAAG/HSOP besteht eine einjährige? Gewährleistung ab Rechnungsdatum.
17.2 Ein Garantieanspruch ist ausgeschlossen, wenn der Fehler oder Schaden nachweislich durch unsachgemässe Behandlung, Wartung oder Pflege der Ware entstanden ist.
17.3 Ohne den originalen Kaufbeleg können keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden.

18.1 Schadenersatzansprüche aufgrund von farblich geringfügigen Abweichungen in Abbildungen, Preisen und Texten oder wegen
verspäteter und unterbliebener Lieferung sind ausgeschlossen.
18.2 Schadenersatzansprüche sind sowohl gegen TAAG/HSOP, als auch gegen ihre Angestellten, ausgeschlossen, soweit nicht ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

19.1 Zur Anwendung kommt ausschliesslich das Schweizer Recht.
19.2 Für alle Streitigkeiten aus Vertragserhältnissen gilt der Gerichtsstand Igis (CH).

TAAG/HSOP behält sich vor, die vorliegenden AGB jederzeit anzupassen. Änderungen werden dem Kunden in geeigneter
Weise, insbesondere durch Publikationen auf den Internet-Präsenzen von TAAG/HSOP mitgeteilt.

Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages
nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die entsprechende gesetzliche Vorschrift ersetzt.

Trumpf-As AG / HSOP Helvetic Series of Poker
Igis, im Juni 2019

Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen (ARVB)

Wir freuen uns, dass Sie sich für die Reiseangebote der Trumpf-As AG wie auch der HSOP Helvetic Series of Poker interessieren
und danken für Ihr Vertrauen. Bitte beachten Sie, in Ergänzung zu den vorstehenden AGB, die nachstehenden Allgemeinen Reise- und
Vertragsbedingungen (nachstehen ARVB genannt) der Trumpf-As AG (nachstehend TAAG genannt) und HSOP Helvetic Series
of Poker (nachstehend HSOP genannt). Diese ARVB gelten für alle analog und online publizierten TAAG/HSOP-Angebote.

1.1 Allgemeiner Geltungsbereich für Reisen
Die nachstehenden (ARVB) gelten für alle Kundinnen und Kunden, sofern der Buchung ein Reiseangebot von TAAG/HSOP zu
Grunde liegt. Die AGB und ARVB von TAAG/HSOP werden vollumfänglich auf den entsprechenden Websites und in gekürzter
Form im gedruckten Reiskatalog der TAAG publiziert.
Als Bestandteil der vorliegenden AGB und ARVB von TAAG/HSOP gelten insbesondere auch die auf den Websites und im
TAAG-Reisekatalog publizierten Hinweise unter den Titeln „Gut zu Wissen“ und „Zu beachten“.

2.1  Buchung
Mit der Entgegennahme der Buchung bei TAAG/HSOP, kommt zwischen der/dem Kundin/Kunden und TAAG oder HSOP ein
Vertrag zustande. Für alle Reise-Buchungen, unabhängig ob mündlich oder schriftlich, online oder analog, erhalten die/der
Kundin/Kunde eine schriftliche Bestätigung der abgschlossenen Buchung.
Falls die/der Kundin/Kunde auch für weitere Reiseteilnehmer/innen bucht, so hat die/der Kundin/Kunde für deren Vertragspflichten
(insbesondere für die Bezahlung der entsprechenden Rechnung/en) vollumfänglich einzustehen.
2.2  Drittanbieter
Werden der/dem Kundin/Kunde durch TAAG/HSOP einzelne Reise-Nebenleistungen von Drittanbietern (z.B. Hotels, Konzertanbieter
etc.), Reisearrangements von anderen Reiseveranstaltern oder Reedereien vermittelt, so gelten die jeweiligen Reiseund
Vertragsbedingungen der Drittanbieter. Bei allen von TAAG/HSOP vermittelten Flug-Arrangements mit Linienflügen gelten
die „Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen“ der involvierten Fluggesellschaften.
TAAG/HSOP sind in dieser Konstellation nicht Vertragspartner, sondern treten lediglich als Vermittler auf. Die vorliegenden
ARVB kommen daher nicht zur Anwendung, sondern dienen einzig der Information der beteiligten Reiseteilnehmer/innen.
Wir bitten zu beachten, dass der Vertrag zwischen TAAG/HSOP und der Fluggesellschaft erst mit der Ticketausstellung zustande
kommt. Zwischenzeitliche Änderungen seitens der Fluggesellschaft gehen bis zur definitiven Ticketausstellung zu Lasten
der/des Buchenden.
2.3  Pflichten
Der bei der Buchung einzutragene Vor- und Nachnahme muss mit dem verwendeten Personalausweis (Pass/ID) übereinstimmen,
das gilt auch für die Vor-/Nachnamen von Mitreisenden. Stimmen die Namen auf den Reisedokumenten, insbesondere
auf dem Flugschein, nicht mit den Namen auf dem Personalausweis überein, kann die Fluggesellschaft den Transport verweigern
oder es entstehen zusätzliche Kosten für die Neuausstellung von Tickets. Die dabei entstehenden Kosten werden von
TAAG/HSOP nicht übernommen. Auf nicht bezogenen Leistungen besteht kein Rückvergütungsanspruch seitens der/des
Kundin/Kunden.
2.4  Leistungen
Die Leistungserfüllungspflichten seitens TAAG/HSOP gelten in der Regel erst ab einem Flughafen in der Schweiz und für
Schiffsreisen ab dem Einschiffungshafen. Wir bitten darum, die entsprechenden Angaben in unseren analog und digital veröffentlichten
Angeboten zu beachten. Das rechtzeitige Eintreffen am vereinbarten Abreiseort liegt in der Verantwortung der/
des Kundin/Kunden. Dies gilt auch dann, wenn TAAG/HSOP ausserhalb des regulären Angebots die Anreise organisiert.
2.5  Provisorische Reservierung
TAAG/HSOP nimmt provisorische Reservierung, ohne weitere Verpflichtung der/des Kundin/Kunden, bis zu einem vereinbarten
Datum entgegen. Ausgeschlossen davon sind insbesondere spezielle Sonderaktionen von TAAG/HSOP.

3.1  Konditionen
Sofern nicht anders erwähnt, verstehen sich alle veröffentlichten Preise von TAAG/HSOP pro Person, in Schweizer Franken
(CHF) und beinhalten die Unterkunft im Einzel- oder Doppelzimmer, inklusive Halbpension und die aktuelle MwSt. Preise für
andere Zimmertypen, z.B. Suiten, gelten ebenfalls pro Person bei Zweierbelegung, sofern nichts anderes erwähnt wird.
Die im Reisekatalog aufgeführten Preise gelten für maximal 9 Personen pro Auftrag. Ab 10 Personen können die Preise variieren.
Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend.
Bei Pauschalarrangements werden die Preise per Abflugdatum kalkuliert und gelten für Aufenthalte bis maximal einer Woche.
Sofern die Aufenthaltsdauer über die Gültigkeit des Angebots hinaus geht, gelten die ausgeschriebenen Preise. Bei zusammengestellten Reisen (sog. Baukasten-Reisen) gilt grundsätzlich der Preis zu Beginn des jeweiligen Aufenthalts.
Trumpf-As AG / HSOP Helvetic Series of Poker – AGB und ARVB vom 20.04.2019 Seite 5/12
3.2  Gebühren für analog Bearbeitung und Reservierung
TAAG/HSOP kann für analoge Buchungen, zusätzlich zu den im Katalog erwähnten Preisen, eine Gebühr für Reservierung
und/oder Bearbeitung erheben.
3.3  Zahlungsbedingungen / Anzahlung
Nach Online-Buchungen mit unmittelbarer Online-Bezahlung wird die Zahlung unmittelbar danach an die von der/dem Kundin/
Kunden im persönlichen Kunden-Account eingetragene E-Mailadresse bestätigt.
Bei analogen Buchungen wird die Bezahlung der gesamten Rechnung für Inlandreisen innert 30 Tagen, resp. für Flugreisen innert
60 Tagen vor Abreise, vorausgesetzt. Für Buchungen mit Linienflugtickets, die sofort gedruckt werden müssen, ist der gesamte Rechnungsbetrag unmittelbar nach Empfang der Auftragserteilung zu bezahlen.
Eine nicht fristgerechte Zahlung der/des Kundin/Kunden berechtigt TAAG/HSOP die gebuchten Leistungen zu verweigern.
3.4  Reisedokumente
Allfällige Reisedokumente werden ca. 14 Tage vor Abreise, und nach Eingang Ihrer vollständigen Zahlung, in geeigneter Form
zugestellt.
3.5  Preisänderungen
Für bestimmte, nachfolgend aufgeführte Fälle behalten sich TAAG/HSOP vor, die angegebenen Preise nachträglich anzupassen.
Die Anpassung erfolgt bei: Tarifänderungen von Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschläge); neu erhobenen
oder erhöhten allgemein verbindlichen Gebühren (z.B. Hafen- oder Flughafentaxen); staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B.
Mehrwertsteuer); ausserordentlichen Preiserhöhungen von Hotels, sowie bei plausibel erklärbaren Druckfehlern und Wechselkursänderungen.
Falls TAAG/HSOP die angegebenen Preise aus den oben genannten Gründen ändern muss, wird der/dem Kundin/Kunden
diese Preisanpassung bis spätestens 3 Wochen vor Abreise bekannt gegeben. Liegt die Preisanpassung höher als 10 Prozent
des ursprünglich gebuchten Pauschalpreises, so hat die/der Kundin/Kunde das Recht, innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der
Mitteilung schriftlich und kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
In diesem Falle wird TAAG/HSOP alle von bereits erhaltenen Zahlungen für die relevante Buchung zeitnah auf das für die Bezahlung
verwendete Konto zurückerstatten.

4.1  Grundsätzliches
Die Annullierung bzw. Änderung einer regulär bestehenden Buchung muss in jedem Fall schriftlich und mit stichhaltiger, wahrheitsgetreuer Begründung erfolgen.
TAAG/HSOP hält sich an die Reiseempfehlungen des EDA und/oder des BAG. Sollten diese Bundesstellen vor Reisen in ein
von der/dem Kundin/Kunden gebuchtes Land resp. Region abraten, kann die/der Kundin/Kunde die bestehende Buchung
während einer zeitnahen Frist kostenlos ändern. Es werden keine Annullierungsgebühren erhoben, jedoch können Bearbeitungsgebühren (gemäss Ziffer 3.3), Versicherungsprämien und mögliche Visa-Spesen für die/den Kundin/Kunden anfallen.
Für Rücktritte oder Änderungen, die nicht den vom EDA oder vom BAG publizierten Empfehlungen entsprechen, gelten die
nachfolgenden Bedingungen.
4.2  Bearbeitungsgebühren
Bis zum Beginn der Annullierungsfristen (Ziffer 4.3), erheben TAAG/HSOP für Annullierungen und Änderungen (Namen, Reisedatum, Umbuchung der Unterkunft) eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.– pro Person, jedoch maximal CHF 200.– pro Auftrag. Hinzu kommen allfällige Telefonspesen. Bei Schiffsreisen und begleiteten Rundreisen sind zusätzliche Reederei- und
Agenturspesen möglich. TAAG/HSOP kann dafür zusätzliche Bearbeitungsspesen geltend machen. Nach Beginn der Annullierungsfristen gelten die Bedingungen gemäss Ziffer 4.3.
4.3  Kosten einer Annullierung/Änderung
Tritt die/der Kundin/Kunde nach der Buchung von der Reise zurück, erheben wir zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren,
gemäss Ziffer 4.2, noch die folgenden Kosten in Prozenten des Arrangement-Preises, wobei 100% des Arrangement-Preises
nicht überschritten werden. Die nachfolgenden Regelungen und Spezialbedingungen bezüglich Kostenanteil der/des Kundin/
Kunden, im Verhältnis zum Zeitpunkt vor dem Abreisedatum, gelten auch für Änderungen betreffend Umbuchung von Rückflügen
gemäss Ziffer 8.0.
• Anzahl Tage vor Abreise: 30 bis 15 = 30% / 14 bis 8 = 80 bis 100%
4.4  Spezialbedingungen
Es gelten folgende Ausnahmen zur Regelung unter Ziffer 4.3:
– für Reise-Arrangements, die in Verbindung mit Rundreisen, Zugfahrten, Rundflügen oder Ähnlichem stehen:
• Anzahl Tage vor Abreise: 45 bis 28 = 25% / 27 bis 8 = 75 bis 100%
– für Rundreisen mit einer Mindestbeteiligung gilt:
• Anzahl Tage vor Abreise: 21 bis 0 = 100%. Allfällige Ausnahmen sind Online und im TAAG-Katalog aufgeführt. für Reisen in Verbindung mit Schiffen und Booten.
Es gelten die Spezialbedingungen der jeweiligen Reederei, die dem Kunden vor der Buchung mitgeteilt werden. Das gilt auch für
Reisen in Verbindung mit Hotels in Sardinien, Begleiteten Rundreisen sowie Spezialreisen.
• Anzahl Tage vor Abreise: 60 bis 45 = 30% / 44 bis 31 = 60% / 30 bis 0 = 100%
Bei Reisen von anderen Reiseanbietern – TAAG/HSOP treten lediglich als Vermittler auf – gelten die Spezialbedingungen des
jeweiligen Reiseanbieters. Der Inhalt dieser Bedinungen wird der/dem Kundin//Kunden vor der Buchung mitgeteilt.
Tritt ein Passagier die vereinbarte Beförderung nicht an, so wird in jedem Fall 100% des Reisepreises verrechnet und die Beförderungspflicht entfällt. Dies gilt auch bei Flugplanverschiebungen.? Passagiere sind verpflichtet, 72 Stunden vor ihrem Rückflug.

Linienflugtickets unterliegen teilweise sehr strengen Annullierungs-, resp. Änderungsbedingungen, die je nach Fluggesellschaft
und Tarif-Struktur bis zu 100% des Flugpreises betragen können. Aktuell gültige Bedingungen erhält die/der Kundin/Kunde auf Anfrage bei TAAG/HSOP.

Bei Rücktritt/Änderung – nach erfolgter Buchung oder Ausstellung des Tickets – werden zusätzlich zu einer Bearbeitungsgebühr
die Spesen der Fluggesellschaft (bis zu 100%) in Rechnung gestellt. Siehe auch Ziffer 12.

Allgemein gelten für Abflüge an Weihnachten und Neujahr folgende Bestimmungen, sofern sich aus vorstehenden Ausnahmen
(Ziffer 4.4) nicht anders lautende Regelungen ergeben.
• Anzahl Tage vor Abflug: 60 bis 31 = 30% / 30 bis 15 = 50% / 14 bis 0 = 100%

Nach Antritt der Reise sind Umbuchungen für den Rückflug (ausser in speziellen Ausnahmefällen und auch dann nur, wenn
Platz verfügbar ist) nicht möglich. Umbuchungsanfragen sind persönlich oder schriftlich an TAAG/HSOP zu richten. Telefonische
Umbuchungen können aus administrativen Gründen nicht akzeptiert werden. Allfällige Umbuchungsspesen betragen-
CHF 100.– pro Person (plus Tarifdifferenzen), jedoch max. CHF 200.– pro Auftrag.
Bei kurzfristigen Umbuchungen behalten wir uns vor, zur Deckung von entstandenen Leerplätzen, zusätzlich zum publizierten
Preis, den Rückflug in Rechnung zu stellen. Eine Rückerstattung der Tarifdifferenzen ist ebenso aus geschlossen wie ein Destinationswechsel. TAAG/HSOP empfiehlt in jedem Fall den Abschluss einer Reiseversicherung. Siehe Artikel 26.

Sollte die/der Kundin/Kunde selbst nach erfolgter Buchung verhindert sein, so kann grundsätzlich eine Ersatzperson bestimmt
werden. In diesem Fall sind folgende Voraussetzungen zwingend zu beachten:
Die Ersatzperson ist bereit, das gebuchte Reisearrangement der/des Kundin/Kunden unter den gleichen Bedingungen zu übernehmen, die die/der Kundin/Kunde mit TAAG oder HSOP vereinbart hat.
Andere an der Reise der/des Kundin/Kunden beteiligten Unternehmen (z.B. Hotels oder Flug- und Schifffahrtsgesellschaften)
akzeptieren diese Änderung, was vor allem in der Hochsaison mit Schwierigkeiten verbunden sein oder an den Bestimmungen
der Fluggesellschaft scheitern kann.
Die Ersatzperson erfüllt auch besondere Reiseerfordernisse (z.B. Pass, Visa, Impfvorschriften).
Der Teilnahme der Ersatzperson stehen keine gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen entgegen.
Die Ersatzperson und die/der Kundin/Kunde haften solidarisch gegenüber TAAG/HSOP, insbesondere für die vollständige
Zahlung des Preises wie auch für die gegebenenfalls durch diese Abtretung entstehenden Mehrkosten.

10.1  Unvorhersehbare Ereignisse
Ist es nicht möglich eine Reise wie vereinbart durchzuführen, so bemühen sich TAAG/HSOP – ohne Übernahme einer Haftung
für das Gelingen – um Ersatzlösungen, damit der Zweck und/oder Charakter der Reise möglichst beibehalten werden kann.
10.2  Beanstandungen
Sollte die/der Kundin/Kunde während der Reise Anlass zur Beanstandung haben, so muss diese Beanstandung unverzüglich
unserer Vertretung vor Ort oder dem Leistungsträger bekanntgeben werden. Dies ist eine notwendige Voraussetzung für die
spätere Geltendmachung von Ersatzansprüchen und ermöglicht, in den meisten Fällen, für eine moderate Abhilfe zu sorgen.
Führt die Intervention zu keiner angemessenen Lösung, so ist die/der Kundin/Kunde verpflichtet, von unserer Vertretung oder
dem Leistungsträger eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, die den Inhalt der Beanstandung festhält.
10.3  Mängel
Die/der Kundin/Kunde ist berechtigt, die Mängel der Reise selber zu beheben, sofern unsere Vertretung oder der Leistungsträger
nicht innert max. 48 Stunden eine angemessene Lösung anbietet. Die der/dem Kundin/Kunden dadurch entstehenden
Kosten werden im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Haftung von TAAG/HSOP ausschliessliche gegen Beleg ersetzt.
Ist die Fortsetzung der Reise oder der Aufenthalt am Ferienort aufgrund schwerwiegender Mängel nicht zumutbar, so muss
die/der Kundin/Kunde von unserer örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger eine entsprechende Bestätigung darüber
einfordern, dass und warum reklamiert wurde. Diese sind verpflichtet Ihre Beschwerde schriftlich festzuhalten.
10.4  Ersatzbegehren, Schadensersatzforderungen
Das Ersatzbegehren der/des Kundin/Kunden und die Bestätigung unserer Destinationsvertretung oder des Leistungträgers
vor Ort ist spätestens innerhalb von 4 Wochen nach der vereinbarten Beendigung der Reise in schriftlicher Form bei TAAG/
HSOP in Igis, einzureichen. Bei Nichtbeachtung dieser Vorgaben erlischt jeglicher Ersatzanspruch.
10.5 Vor Ort können keine Schadenersatzforderungen geltend gemacht oder anerkannt werden.

11.1  Mindestbeteiligung
Einige der von TAAG/HSOP angebotenen Reisen basieren auf variablen Mindestbeteiligungen. In der Regel für TAAG: Inland
16 Personen, Ausland 20 Personen / für HSOP: Inland 5 Personen, Ausland 10 Personen.
Wird die für die Reise massgebliche Mindestbeteiligung nicht erreicht, so ist TAAG/HSOP berechtigt, diese bis spätestens
drei Wochen vor dem vereinbarten Reisebeginn zu annullieren. In diesem Falle bemühen sich TAAG/HSOP um einen gleichwertigen Ersatz.
Bei fehlenden Alternativen oder Nichtakzeptanz des Kunden erstatten TAAG/HSOP vollumfänglich bereits erhaltene Zahlungen
für die ursprünglich gebuchte Reise.
Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
11.2  Unvorhergesehene Umstände
Auch im Interesse der/des Kundin/Kunden behalten sich TAAG/HSOP vor, ganze Reiseprogramme oder auch einzelne vereinbarte
Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportart, Flugzeugtyp, Fluggesellschaft, Ausflüge) zu ändern, wenn unvorhersehbare
Umstände es erfordern. In seltenen Fällen sieht sich TAAG/HSOP gezwungen, eine Reise aus Gründen, die ausserhalb Ihrer
Einwirkungsmöglichkeiten liegen, abzusagen. Sei es aus Sicherheitgründen oder anderen zwingenden Umständen. Dazu gehören
z.B. die nicht Erteilung oder Entziehung von Landerechten, höhere Gewalt (dazu gehören bei Schiffsreisen auch Niedrig-
und Hochwasser) verspätete Hotel-Eröffnungen, kriegerische Ereignisse, Unruhen, Streiks etc.
Treten einer oder mehrere dieser Fällen auf, wird TAAG/HSOP umgehend die/den Kundin/Kunden informieren und auch bemüht
sein, eine akkurate Ersatzlösung anbieten zu können.
11.3 Änderung einer bereits bezahlter Reise
Muss TAAG/HSOP eine bereits bezahlte Reise insofern ändern, dass ein objektiver Minderwert zur ursprünglich vereinbarten
Leistung entsteht, erhält die/der Kundin/Kunde von TAAG/HSOP eine entsprechende Rückvergütung. Entstehen jedoch nach
Abschluss des Reisevertrages aus einem unter Ziffer 3.6 oder 11.3 erwähnten Grund Mehrkosten, kann das zu einer Preiserhöhung
führen. Beträgt diese mehr als 10% des ursprünglich vereinbarten Reisepreises, steht dem Kunden das Recht zu, innert
5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung ohne Kostenfolge vom Vertrag zurückzutreten.
11.4  Überbuchung
Bei Überbuchungsproblemen jeglicher Art behalten sich TAAG/HSOP vor, Kunden auch kurzfristig zu informieren. Wir werden
bemüht sein, zeitnah eine akkurate Ersatzlösung anbieten zu können.
11.5 Fluggesellschaft
TAAG/HSOP behalten sich das Recht vor, eine namentlich bezeichnete Fluggesellschaft durch eine andere Fluggesellschaft zu
ersetzen. Der Name der neuen Fluggesellschaft wird dem Kunden zeitnah mitgeteilt.

Möchte die/der Kundin/Kunde die aktuelle Reise aus irgendeinem Grund vorzeitig abbrechen oder Leistungen daraus ändern,
sind TAAG/HSOP grundsätzlich zu keinerlei Rückerstattung verpflichtet. Daraus resultierende Mehrkosten gehen zu Lasten
der/des Kundin/Kunden.
TAAG/HSOP empfehlen grundsätzlich den Abschluss einer Versicherung für Annullations- und/oder Rückreisekosten. Für den
Fall, dass der Kunde die Reise aus einem dringenden Grund vorzeitig abbrechen muss (z.B. wegen eigener Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod von Angehörigen etc.) sind Reisekosten im Rahmen eines bestehenden Versicherungsvertrages
gedeckt. Siehe auch Ziffer 26.
TAAG/HSOP wird bei der Organisation einer vorzeitigen Rückreise oder bei Änderungswünschen im Bereich ihrer Möglichkeiten
behilflich sein.

13.1  Informationen zu Vorschriften
Wo erforderlich enthalten die digitalen Reiseangebote von TAAG/HSOP Angaben zu Pass- und Visavorschriften oder auch
gesunheitspolizeilichen Vorgaben, die für Reise und Aufenthalt zwingend zu berücksichtigen sind.
Im gedruckten Reisekatalog der Trumpf-As AG sind die bei der Drucklegung gültigen Vorschriften enthalten. Zwischenzeitliche
Änderungen werden der/dem Kundin/Kunden vor Vertragsabschluss, zusammen mit den Fristen zur Erlangung der erforderlichen
Dokumente, mitgeteilt.
Über geltende Einreisebestimmungen für Bürger/innen von Staaten, die nicht in unseren Informationen aufgeführt sind, informiert
TAAG/HSOP auf Anfrage. Gebührenpflichtig und auf Anfrage können erforderliche Visa für die/den Kundin/Kunden
organisiert werden.
13.2  Einreiseverweigerung
TAAG/HSOP übernehmen keine Haftung für eine Einreiseverweigerung aufgrund fehlender oder ungültiger Visa-Dokumente.
Für die Einhaltung der vorgeschriebenen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen ist ausschliesslich die/
der Kundin/Kunde verantwortlich.
13.3 Wichtige Informationen als Bestandteil der ARVB
Als Bestandteil der vorliegenden ARVB gelten die in analog und offline von TAAG/HSOP publizierten Reise-Informationen
unter dem Titel „Wichtig zu Wissen“. Wir bitten darum, die wichtigen Informationen zu den angebotenen Reisen zu beachten.

14.1  Im Allgemeinen
Als erfahrene Reiseveranstalter garantieren TAAG/HSOP im Umfang der eigenen Reiseangebote eine sorgfältige Prüfung und
Auswahl der an der Reise beteiligten Unternehmen (z.B. Flug- und Schifffahrtsgesellschaften, Busunternehmen, Hotels etc.).
Wir verpflichten uns, das von der/dem Kundin/Kunden ausgewählte Reisearrangement mit allen erforderlichen Leistungen gemäss
Ausschreibung und im Rahmen der vorliegenden ARVB abzuwickeln. Wir weisen darauf hin, dass spezielle Wünsche von
der/dem Kundin/Kunden angefragt, aber nicht bestätigt oder garantiert werden können.
14.2  Haftungsbeschränkungen
Eine Haftung seites TAAG/HSOP beschränkt sich, soweit zulässig, auf den zweifachen Reisepreis und erfasst nur den unmittelbaren
Schaden.
14.3  Internationale Abkommen und nationale Gesetze
Enthalten internationale Abkommen oder nationale Gesetze Beschränkungen oder Ausschlüsse für Schäden aus Nichterfüllung
oder nicht korrekter Vertragserfüllung, so haftet TAAG/HSOP nur im Rahmen dieser Abkommen und Gesetze. Internationale
Abkommen und nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüssen bestehen insbesondere
im Transportwesen (z.B. im Luftverkehr, in der Schifffahrt auf hoher See und im Eisenbahnverkehr). Eine weitergehende Haftung
von TAAG/HSOP ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
14.4  Haftungsausschlüsse
TAAG/HSOP entschädigt Kunden für den Ausfall oder die mangelhafte Erbringung vereinbarter Leistungen und für zusätzlich
entstandene Kosten (unter Vorbehalt von Ziffer 11 und 12) nur dann, wenn es unserer Vertretung nicht möglich war, vor Ort
eine gleichwertige Ersatzleistung anbieten zu können und kein Verschulden der/des Kundin/Kunden vorliegt.
TAAG/HSOP übernimmt keine Haftung für erforderliche Programmänderungen, die wir nicht verantworten können, in folgenden
Fällen: Bei Flugverspätungen, Streiks, höherer Gewalt (dazu gehören bei Schiffsreisen auch Niedrig- und Hochwasser),
behördliche Anordnungen oder Verspätungen von Dritten.
14.5  Lokal gebuchte Aktivitäten
Auf der Reise ist es möglich, lokale Veranstaltungen, Ausflüge, Besichtigungen etc. zu buchen. Dabei gilt es zu beachten, dass
TAAG/HSOP nur als Vermittler von lokalen Veranstaltern in Erscheinung tritt. Es gelten ausschliesslich deren Bestimmungen,
deshalb können TAAG/HSOP für Aktivitäten, die vor Ort gebucht werden, keine Haftung übernehmen.
14.6  Unfälle, Erkrankungen, Schwangerschaft
TAAG/HSOP übernimmt die Haftung für den unmittelbaren Schaden bei Erkrankung, Körperverletzung oder Tod während der
Reise, sofern diese von TAAG/HSOP oder einem von TAAG/HSOP beauftragten Unternehmen (z.B. Hotels, Transportunternehmen
etc.) schuldhaft verursacht wurde.
Bei einer Schwangerschaft ist die Kundinnen verpflichtet, vor der Buchung TAAG/HSOP darüber zu informieren und sich über
spezielle Transportbedingungen der Fluggesellschaften und Reedereien zu erkundigen.
Wird der Kundin der Transport, resp. die Einschiffung infolge Schwangerschaft verweigert, wird jegliche Haftung abgelehnt.
In der Regel akzeptieren Reedereien Schwangere ab der 25. Woche nicht mehr.
Trumpf-As AG / HSOP Helvetic Series of Poker – AGB und ARVB vom 20.04.2019 Seite 9/12
14.7  Sachschäden
TAAG/HSOP übernimmt die Haftung bei Diebstählen und Verlusten während einer Reise, falls unsere Vertretung oder ein von
uns beauftragtes Unternehmen ein Verschulden trifft.
In diesem Fall bleibt die Haftung auf den unmittelbaren Schaden beschränkt, jedoch höchstens auf die zweifache Höhe des
Reisepreises für die geschädigte Person. Wir empfehlen den Abschluss einer Reisegepäckversicherung. Siehe auch Ziffer 26.
14.8  Sicherstellung der Kundengelder
TAAG/HSOP sind Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantieren ihren Kunden die Sicherstellung
Ihrer (im Zusammenhang mit Ihrer Buchung) einbezahlten Beträge. Detaillierte Informationen finden Sie unter www.srv.ch.
14.9  Andere Länder, andere Sitten
Um Diskriminierung oder gar strafrechtliche Sanktionen (z.B. aufgrund des Geschlechts oder sexueller Orientierung) zu vermeiden,
sollten sich Kundinnen und Kunden über die lokalen Sitten und Gesetze informieren. TAAG/HSOP kann auf spezielle
Eigenheiten hinweisen, übernimmt aber keine Haftung bei Verstössen.

Forderungen gegenüber der TAAG/HSOP verjähren innerhalb eines Jahres nach dem vertraglichen Reiseende. Vorbehalten
bleiben kürzere, respektive zwingend längere Verjährungsfristen, die aufgrund anwendbarem nationalen und internationalen
Recht zum tragen kommen.

16.1  Allgemein
TAAG/HSOP Ausschreibungen umfassen Reisen und Sonderflugprogramme mit Flugzeugen des regulären Linienverkehrs von
nationalen und internationalen Flug-Gesellschaften. Falls in der Ausschreibung nichts anderes angegeben ist, erfolgt der Flug in der Economy-Klasse.
Die publizierten Flugpläne, Fluggesellschaften und Flugzeugtypen können kurzfristigen Änderungen unterworfen sein. Bei der
Buchung über eine Reederei werden Flugvarianten oft erst zum Zustellungszeitpunkt der Reisedokumente bekannt gegeben.
Mit den Reiseunterlagen erhalten Kundinnen und Kunden Ihre zu diesem Zeitpunkt gültige Flugpläne. Diese können jedoch
noch kurzfristigen Änderungen unterworfen sein. Das Risiko, dass Umsteigezeiten aufgrund der Änderung von Flugplänen
oder aufgrund von Verspätungen nicht eingehalten werden können, trägt die/der Kundin/Kunde.
Falls die Ankunft der Flüge an der Destination nach 13.00 Uhr erfolgt, ist die erste Leistung des gebuchten Hotels das Abendessen
(sofern im Arrangement-Preis inbegriffen). Bei Landung nach 19.30 Uhr ist die erste Leistung des Hotels die Unterkunft.
16.2  Elektronisches Flugticket/E-Ticket
Für Flüge mit Fluggesellschaften, die das elektronische Ticket anbieten, bietet TAAG/HSOP ausschliesslich E-Tickets an. Der
Vorteil; das „Ticket“ kann nicht verloren oder gestohlen werden. Das Flugticket wird im Reservationssystem und Check-in-
Programm der Fluggesellschaft gespeichert. Der/die Reisende weist sich lediglich mit Reisepass oder ID beim Check-in aus.
16.3 Reisegepäck und Sportgeräte
Die Gepäckbestimmungen sind je nach Fluggesellschaft unterschiedlich. In der Regel ist Ihr Reisegepäck bei Flügen in der Economy-Class, je nach Fluggesellschaft, auf ein Gepäckstück mit höchstens 15 kg oder 23 kg Gewicht beschränkt. Das Handgepäck
ist bei vielen Fluggesellschaften auf ein Gepäckstück zwischen 5 bis 10 kg, mit einem Höchstmass von 56 x 45 x 25 cm, beschränkt. Bei den meisten Fluggesellschften ist das zweite Gepäckstück kostenpflichtig. Verbindliche Informationen sind in
den Reiseunterlagen oder der Webseite der jeweiligen Fluggesellschaft vermerkt, alternativ steht auch TAAG/HSOP für Auskünfte
zur Verfügung.
Zu beachten sind lokale Bestimmungen des Flughafens betreffend dem Mitführen von Flüssigkeiten im Handgepäck. Auf vielen
Flügen bedingt der Transport von Übergepäck und Sportgeräten eine kostenpflichtige Voranmeldung. Für den ebenfalls
anmeldepflichtigen Transport der von der/dem Kundin/Kunden mitgebrachten Sportgeräte (z.B. Surfbrett, Fahrrad etc.) vom
Flughafen zum Hotel und zurück muss eventuell ein separates oder grösseres Transportmittel organisiert werden. Die zusätzlichen
Transportkosten sind von der/dem Kundin/Kunden vor Ort zu bezahlen.
16.4  Tiere
Bei Sonderflügen? werden grundsätzlich keine Tiere in der Kabine akzeptiert, auf Voranmeldung kann der Transport im Gepäckraum erfolgen. Die/der Kundin/Kunde ist für Miete oder Kauf eines vorgeschriebenen Containers, wie auch für die Beschaffung und das Mitführen der nötigen Zeugnisse, Gesundheitszertifikate etc. selbst verantwortlich. Erfolgt die Reise mit
einem Linienflug werden die Bedingungen auf Anfrage durch die Fluggesellschaft bekannt gegeben.
Bei Schiffsreisen werden grundsätzlich keine Tiere akzeptiert.

TAAG/HSOP-Reisen für Gruppen mit Linienflug basieren in der Regel auf Gruppentarifen. Das bedeutet, dass alle Gruppenteilnehmer sämtliche Flugstrecken gemeinsam zurückzulegen haben. Abweichungen, falls diese von der Fluggesellschaft akzeptiert werden, haben einen Zuschlag zur Folge, der auf Anfrage mitgeteilt wird.

Auch bei einer sorgfältigen Reiseorganisation kann die Einhaltung von Fahrplänen nicht garantiert werden. Insbesondere infolge
grossen Verkehrsaufkommens, Unfällen, Staus, Umleitungen, Überlastung des Flughafen, verzögerter Grenzabfertigung etc. können Verspätungen auftreten. TAAG/HSOP kann in diesen Fällen keine Haftung übernehmen. Wir empfehlen bei der
Reiseplanung mögliche Verspätungen in Betracht zu ziehen.

19.1  Jassturniere
Während den Jassreisen der Trumpf-As AG werden fakultative Jassturniere mit Bargeldpreisen angeboten und durchgeführt.
Gespielt wird der „Einzelschieber mit zugelostem Partner“, in der Regel in vier Passen und nach den Regeln der TAM (Trumpf-
As Jassmeisterschaft). Das detaillierte Jass-Reglement steht unter www.trumpf-as.ch zur Einsicht zur Verfügung und ist Bestandteil
dieser ARVB.
19.2  Pokerturniere
HSOP Helvetic Series of Poker bietet während der Reisen reguläre Pokerturniere für alle angemeldeten Kundinen und Kunden
an. Die Pokerturniere werden unter Berücksichtigung der Legalität ausschliesslich in konzessionierten Casinos durchgeführt.
Gespielt wird „Texas hold‘em“ mit den in der Ausschreibung definierten Einsätzen.
HSOP Pokerturniere bieten allen Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, mit Kontinuität und guten Resultaten Punkte auf
dem persönlichen Account zu sammeln. Das Erreichen einer definierten Punktezahl berechtigt zur kostenlosen Teilnahme an
einem hochwertigen Mainturnier.
Unabhängig vom Qualifikationssystem wird an den HSOP Pokerturnieren um den Tages-Pot gespielt. Zudem besteht mit guten
Resultaten und etwas Glück die Möglichkeit, bei jeder Teilnahme ein kleines „Bankroll“ zu erspielen.
Für die Teilnahme an HSOP-Pokerturnieren muss das 18. Altersjahr gemäss gesetzlicher Vorschriften erreicht sein.

Viele der von TAAG/HSOP angebotenen Hotels verfügen über Sporteinrichtungen. Die Kapazität ist in der Regel begrenzt
und bezüglich Qualität sind Abstriche zu akzeptieren. Die Einrichtungen befinden sich nicht in jedem Fall in unmittelbarer
Nähe des Hotels.
Des öfteren werden Anlagen und Einrichtungen angeboten, welche Dritten gehören. Diese sind in Zusammenarbeit oder im
Auftrag des frequentierten Hotels für die Bereitstellung verschiedener Sportmöglichkeiten besorgt. Auf solche Drittanbieter
haben TAAG/HSOP wenig oder keinen Einfluss. Wir können deshalb auch nicht garantieren, dass die/der Kundin/Kunde die in den Ausschreibungen beschriebenen Sportarten jederzeit und uneingeschränkt ausüben kann. Es wird empfohlen, die Verfügbarkeit
für die Ausübung der betreffenden Sporart vor der Abreise bestätigen zu lassen.

Für den Besuch von kulturellen Veranstaltungen ist die rechtzeitige Bestellung der Eintrittskarten unbedingt erforderlich. Für
die Bearbeitung verrechnet TAAG/HSOP eine Gebühr von CHF 60.–. Bestellte Tickets können nicht zurückgenommen werden.
Buchungen von Pauschalarrangements können nicht vom Erhalt der Tickets abhängig gemacht werden. Eintrittskarten für
kulturelle Veranstaltungen sind durch die Annullierungskostenversicherung nicht gedeckt und können nur zusammen mit einem
Pauschalarrangement gebucht werden. Die Kartenpreise sind in der Regel höher als die aufgedruckten Werte, weil die
Bezugsagenturen Provisionen aufrechnen.

22.1  Verfügbarkeit und Qulität von Einzelzimmern
TAAG/HSOP weisen darauf hin, dass die Einzelzimmer gelegentlich, trotz teilweise erheblichen Mehrkosten, nicht denselben
Komfort aufweisen wie die Doppelzimmer. Das kann eine abweichende Ausstattung sein oder es müssen Einbussen in Bezug auf die Lage in Kauf genommen werden.
Hotels, welche über verschiedene Zimmertypen verfügen, schliessen Einzelreisende von einigen Zimmerkategorien aus. In den
Ausschreibungen von TAAG/HSOP ist durch die Beschriftungen «Einzelzimmer» oder «Doppelzimmer zur Alleinbenützung»
ersichtlich, welche Zimmertypen für Alleinreisende zur Verfügung stehen.
22.2 Einzelzimmer bei Rundreisen
TAAG/HSOP kann bei Rundreisen keine Garantie für Einzelzimmer abgeben, da in vielen Hotels Einzelzimmer nur in beschränkter
Anzahl vorhanden sind. Ist trotz vorliegender Hotelbestätigung an einem Ort kein Einzelzimmer verfügbar, hat die/der Kundin/Kunde das Recht, von der Reiseleitung eine Rückerstattung in der Höhe des bezahlten Zuschlags pro Nacht zu
verlangen. Findet TAAG/HSOP für eine allein reisende Person keine/n passende/n Zimmerpartner/in, erhalten die/der Kundin/
Kunde ein Doppelzimmer zur Alleinbenützung, was mit einem entsprechenden Mehrpreis verbunden ist.

Die Zimmer in den USA und in Kanada verfügen in der Regel über zwei Grand Lits, die einer dritten und vierten Person Platz
bieten. Die allfällige Platzierung eines Zusatzbettes muss vor Ort bezahlt werden, ist aber nicht immer möglich und kann daher
nicht garantiert werden.
23.1  Zusatz- / Kleinkinderbetten
In einigen Hotels können in Doppelzimmern auch Zusatzbetten gebucht werden. In Sachen Komfort entsprechen diese Betten
allerdings meist nicht den normalen Betten. Für die Bereitstellung eines speziellen Bettes für Kleinkinder erheben die meisten
Hotels eine Gebühr. Diese ist immer vor Ort zu entrichten.

24.1  Sammlung von Informationen
Für TAAG/HSOP ist der Schutz der Privatsphäre und der persönlichen Daten von grosser Wichtigkeit. TAAG/HSOP hält sich deshalb bei der Beschaffung und Nutzung von Personendaten an die Bestimmungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung.
Während einer Reisebuchung werden neben den Kontaktangaben der/des Kundin/Kunden zusätzlich folgende Informationen gespeichert: Geburtsdatum, Nationalität, Sprache, Reisedaten, Reiseroute/Destination, Fluggesellschaft, Hotel, Preis, Kundenwünsche, Informationen über Ihre Mitreisenden, Reise- und Vetragsbedingungen, Zahlungsinformationen, Frequenz-Flyer-Nummer, Kunden-Nummer, spezifische Informationen zu einer allfälligen Mitgliedschaft bei Kooperationspartnern von TAAG/HSOP, sowie weitere Informationen, die uns zur Verfügung gestellt werden. Bei besonderen Umständen z.B. Notfall während der Reise oder im Fall von Reklamationen, können entsprechende Informationen gespeichert werden.
Telefongespräche können zur Schulung und Qualitätssicherung mitgehört und/oder vorübergehend aufgezeichnet werden.
24.2  Weitergabe an Dritte
Kundendaten können unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen an Dritte weitergegeben werden, welche
diese im Rahmen eines Auftragsverhältnisses für TAAG/HSOP bearbeiten, wobei auch ein Datentransfer ins Ausland erfolgen kann. Die Daten werden vertraulich behandelt und anderen Dritten nicht zugänglich gemacht, es sei denn: dass dies zur Geschäftsabwicklung notwendig ist; vom geltenden Recht und namentlich den zuständigen Behörden gefordert wird; zur
Wahrung bzw. Durchsetzung berechtigter Interessen von TAAG/HSOP notwendig ist. Zudem ist TAAG/HSOP berechtigt, Adressdaten an Dritte weiterzugeben, damit diese die eigenen Adressdaten oder die Adressdaten weiterer Dritter aktualisieren
können. Möchte die/der Kundin/Kunde die Weitergabe der Adressdaten zum Zweck der Aktualisierung ablehnen, muss eine schriftliche Meldung an den Kundendienst von TAAG/HSOP (info@trumpf-as.ch/info@hsop.ch) erfolgen.
24.3 Verwendung der Daten
Die gesammelten Daten werden nach Treu und Glauben bearbeitet und zur regulären Geschäftsabwicklung verwendet. Sie
können durch TAAG/HSOP auch zur Bereitstellung eines marktgerechten Angebotes sowie zu Analyse-, Marketing- und Beratungszwecken genutzt werden.
Unter der Voraussetzung eines persönlichen Kunden-Accounts auf www.trumpf-as.ch und/oder www.hsop.ch können die Daten
der/des Kundin/Kunden insbesondere dazu genutzt werden, einen personalisierten Service zu bieten und eine optimale
Nutzung unserer Webseiten zu ermöglichen.
TAAG/HSOP sind jederzeit dazu berechtigt, die Adressdaten von Kunden zu aktualisieren, bzw. bei Dritten aktualisieren zu
lassen. Der Kunde kann die Zusendung von Informationen jederzeit widerurfen. Dies kann auf dem persönlichen Kunden-
Account oder auf dem entsprechenden Link am Ende jedes Newsletters durch die/den Kundin/Kunden selbst erfolgen. Bei
allfälligen Fragen steht der Kundendienst von TAAG/HSOP zu Verfügung.
24.4  Persönlichkeitsprofil und besonders schützenswerte Personendaten
TAAG/HSOP weisen darauf hin, dass die Zusammenstellung der erhobenen Daten ein vom Schweizer Datenschutzgesetz sogenanntes «Persönlichkeitsprofil» darstellen kann. Der entsprechende Umfang ergiebt sich nach der Art und dem Umfang der
vorhandenen Daten.
Ein Persönlichkeitsprofil besteht, wenn die Zusammenstellung der Daten die Beurteilung wesentlicher Aspekte der Persönlichkeit
des Kunden erlaubt. Durch die Buchung erteilt die/der Kundin/Kunde TAAG/HSOP die ausdrückliche Einwilligung zur
Bearbeitung eines Persönlichkeitsprofils im Rahmen der vorstehenden Ziffern 24.2 und 24.3.
Unter speziellen Umständen kann es vorkommen, dass TAAG/HSOP über Daten verfügt, die vom Schweizer Datenschutzgesetz
als so genannte «besonders schützenswerte Personendaten» eingestuft werden. Z.B.wenn die/der Kundin/Kunde für die
Flugreise eine besondere Mahlzeit bestelt, welche Rückschlüsse auf die Glaubensrichtung zulässt oder wenn die/der Kundin/
Kunde uns über eine Behinderung informieret, von welcher wir zur Planung und Durchführung der Reise Kenntnis haben müssen
oder wenn TAAG/HSOP die/den Kundin/Kunden vor Ort bei gesundheitlichen Problemen unterstützt.
Diese besonders schützenswerten Daten werden von TAAG/HSOP nur zur Geschäftsabwicklung genutzt, eine weitergehende
Nutzung und Weitergabe an Dritte findet nicht statt. Mit der Buchung erklärt die/der Kundin/Kunde die ausdrückliche Einwilligung
zur Bearbeitung besonders schützenswerter Personendaten durch TAAG/HSOP.
24.5  Verwendung von Kundendaten bei Flugreisen
Auf Verlangen der Behörden bestimmter Länder kann es erforderlich sein, spezifische Daten über die Reise in und aus diesen
Ländern aus Sicherheits- und Einreisegründen an diese Behörden zu übermitteln. Die/der Kundin/Kunde ermächtigt TAAG/
HSOP und die jeweilig involvierte(n) Fluggesellschaft(en), zu diesem Zweck personenbezogene Daten über den Kunden als
Passagier, so genannte «Passenger Name Record (PNR)», an die anfordernde Behörden zu übermitteln – soweit diese Informationen
verfügbar sind.
Die zu übermittelnden Kundendaten können wie folgt beinhalten: Vollständiger Name, Geburtsdatum, Vollständige Wohnadresse,
Telefonnummern, Informationen über Mitreisende der/des Kundin/Kunden, Datum der Buchung und Ticketausstellung,
beabsichtigtes Reisedatum, alle Arten von Zahlungsinformationen, Reisestatus, Reiseroute, Frequent-Flyernummer, Gepäck-
Informationen, PNR-Änderungen in der Vergangenheit etc.
Kundinnen und Kunden nehmen zur Kenntnis, dass diese Daten auch an Länder übermittelt werden können, in denen der
Datenschutz nicht dem hohen Niveau der Schweizer Datenschutzgesetzgebung entspricht.

25.1  Annullierungskosten-Versicherung
Bei jeder Buchung wird von TAAG/HSOP der Abschluss einer Annullierungskosten-Versicherung (AKV) bei der Europäischen
Reiseversicherung empfohlen. Darin nicht beinhaltet sind Versicherungsleistungen bei Annullierungen von Flügen innerhalb
der USA und Kanada sowie bei Stornierungen für Eintrittskarten kultureller Veranstaltungen. Verfügt die/der Kundin/Kunde
bereits über eine private Versicherungsdeckung, kann auf den Abschluss einer AKV verzichtet werden.
25.2  Bearbeitungsgebühr
TAAG/HSOP möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Bearbeitungsgebühr von CHF 100.– pro Person, max. CHF 200.–
pro Auftrag, durch die AKV nicht gedeckt ist. Diese Gebühr ist in jedem Fall von der/dem Kundin/Kunden zu bezahlen.
25.3  Zusätzliche Versicherung
Die Haftung von Reise- und Transportunternehmen wie auch Fluggesellschaften ist, gestützt auf die Transportbedingungen
und bestehende internationale Abkommen, beschränkt. TAAG/HSOP empfiehlt Kundinnen und Kunden deshalb, selber für
einen ergänzenden Versicherungsschutz besorgt zu sein.
25.4 Europäische Reiseversicherung
Die Erfahrung zeigt, dass plötzliche Zwischenfälle Reisende schnell vor ungeahnte Schwierigkeiten stellen. Sollte die/der Kundin/
Kunde während der Reise erkranken oder verunfallen, organisiert und bezahlt die Europäische Reiseversicherung die
Suche und Bergung bis maximal CHF 10‘000.–. Der Transport in ein Krankenhaus im Reiseland, oder der Transport zurück in
die Schweiz, wird unabhängig von vorangegangen Kosten übernommen.
Die Nothilfe-Zentrale ist rund um die Uhr für Sie da, 365 Tage im Jahr! Medi Cal +41 848 801 803

Sehr zu empfehlen ist der Abschluss einer Reisegepäckversicherung (RGV). Die prämiengünstige Reisegepäckversicherung der
Europäische Reiseversicherung hat folgende Leistungen dafür vorgesehen: Das persönliches Reisegepäck ist während der Reise zum Zeitwert, ohne Selbstbehalt, gegen Diebstahl, Beraubung, Beschädigung und Verlust versichert. Kommt das Gepäck mit grosser Verspätung am Reiseziel an, übernimmt die Europäische Reiseversicherung die Kosten für die notwendigsten Anschaffungen (Zahnbürste etc.) bis maximal CHF 1‘000.–. Die anwendbaren Vertragsbedingungen werden der/dem Kundin/
Kunden bei Abschluss einer Reisegepäckversicherung mitgeteilt.

TAAG/HSOP behält sich vor, diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) und „Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen“ (ARVB) jederzeit einseitig abzuändern und auf den üblichen Kanälen zu publizieren.

Vor einer allfällig gerichtlichen Auseinandersetzung besteht für die/den Kundin/Kunden die Möglichkeit, den Ombudsman
der Schweizer Reisebranche anrufen. Der Ombudsman ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen der/dem Kundin/
Kunden und TAAG/HSOP, bzw. dem für die beanstandete Reise zuständigen Reisebüro, eine ausgewogene und faire Einigung
zu erzielen. Die Adresse des Ombudsmans lautet:
Ombudsman der Schweizer Reisebranche / Etzelstrasse 42 / Postfach / 8038 Zürich
Tel. 044 485 45 35 / Fax 044 485 45 30
Info@ombudsman-touristik.ch / www.ombudsman-touristik.ch

Im Vertragsverhältnis zwischen der/dem Kundin/Kunden und TAAG/HSOP gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
Klagen gegen die Trumpf-As AG oder HSOP Helvetic Series of Poker sind an den Hauptsitz in Igis zu adressieren.
Trumpf-As AG / HSOP / Igis GR,  im Juni 2019.

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