Einzelne Offenlegungen
Wir dürfen Ihre personenbezogenen Daten wie folgt offenlegen:
- an jegliche Empfänger, wenn wir vom zuständigen Gesetzgeber oder einer Regulierungsbehörde dazu aufgefordert werden
- für jede Regulierungsbehörde und/oder Lizenzierungsbehörde
- für Dritte, zum Zwecke der Zahlungsausführung- oder Begleichung einer Rechnung
- Für Marketing-Zwecke, sofern Sie – je nach Fall – zugestimmt bzw. nicht widersprochen haben
- an jegliche Zahlungsverwaltungs- oder Inkassounternehmen, die von uns beauftragt wurden, Zahlungs- und Inkassovorgänge gegenüber unseren Kunden durchzuführen
- für Dritte, die uns, unser Unternehmen oder irgendeinen Teil von uns oder unseres Unternehmens erwerben
- an Wirtschaftsauskunfteien
- wenn wir der festen Meinung sind, dass dies notwendig ist:
um jegliche Gesetze oder rechtliche Verfahren, die gegen uns eingeleitet wurden, einzuhalten;
ii. um unsere Rechte oder unser Eigentum zu schützen und zu verteidigen - mit Ihrer Zustimmung
- zum Zwecke einer Notfallwiederherstellung
- Allgemeine Offenlegungen
Neben den oben genannten konkreten Beispielen legen wir Ihre personenbezogenen Daten möglicherweise gegenüber unseren Mitarbeitern offen.