Sollte die/der Kundin/Kunde selbst nach erfolgter Buchung verhindert sein, so kann grundsätzlich eine Ersatzperson bestimmt
werden. In diesem Fall sind folgende Voraussetzungen zwingend zu beachten:
Die Ersatzperson ist bereit, das gebuchte Reisearrangement der/des Kundin/Kunden unter den gleichen Bedingungen zu übernehmen, die die/der Kundin/Kunde mit TAAG oder HSOP vereinbart hat.
Andere an der Reise der/des Kundin/Kunden beteiligten Unternehmen (z.B. Hotels oder Flug- und Schifffahrtsgesellschaften)
akzeptieren diese Änderung, was vor allem in der Hochsaison mit Schwierigkeiten verbunden sein oder an den Bestimmungen
der Fluggesellschaft scheitern kann.
Die Ersatzperson erfüllt auch besondere Reiseerfordernisse (z.B. Pass, Visa, Impfvorschriften).
Der Teilnahme der Ersatzperson stehen keine gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen entgegen.
Die Ersatzperson und die/der Kundin/Kunde haften solidarisch gegenüber TAAG/HSOP, insbesondere für die vollständige
Zahlung des Preises wie auch für die gegebenenfalls durch diese Abtretung entstehenden Mehrkosten.

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