2.1  Buchung
Mit der Entgegennahme der Buchung bei TAAG/HSOP, kommt zwischen der/dem Kundin/Kunden und TAAG oder HSOP ein
Vertrag zustande. Für alle Reise-Buchungen, unabhängig ob mündlich oder schriftlich, online oder analog, erhalten die/der
Kundin/Kunde eine schriftliche Bestätigung der abgschlossenen Buchung.
Falls die/der Kundin/Kunde auch für weitere Reiseteilnehmer/innen bucht, so hat die/der Kundin/Kunde für deren Vertragspflichten
(insbesondere für die Bezahlung der entsprechenden Rechnung/en) vollumfänglich einzustehen.
2.2  Drittanbieter
Werden der/dem Kundin/Kunde durch TAAG/HSOP einzelne Reise-Nebenleistungen von Drittanbietern (z.B. Hotels, Konzertanbieter
etc.), Reisearrangements von anderen Reiseveranstaltern oder Reedereien vermittelt, so gelten die jeweiligen Reiseund
Vertragsbedingungen der Drittanbieter. Bei allen von TAAG/HSOP vermittelten Flug-Arrangements mit Linienflügen gelten
die „Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen“ der involvierten Fluggesellschaften.
TAAG/HSOP sind in dieser Konstellation nicht Vertragspartner, sondern treten lediglich als Vermittler auf. Die vorliegenden
ARVB kommen daher nicht zur Anwendung, sondern dienen einzig der Information der beteiligten Reiseteilnehmer/innen.
Wir bitten zu beachten, dass der Vertrag zwischen TAAG/HSOP und der Fluggesellschaft erst mit der Ticketausstellung zustande
kommt. Zwischenzeitliche Änderungen seitens der Fluggesellschaft gehen bis zur definitiven Ticketausstellung zu Lasten
der/des Buchenden.
2.3  Pflichten
Der bei der Buchung einzutragene Vor- und Nachnahme muss mit dem verwendeten Personalausweis (Pass/ID) übereinstimmen,
das gilt auch für die Vor-/Nachnamen von Mitreisenden. Stimmen die Namen auf den Reisedokumenten, insbesondere
auf dem Flugschein, nicht mit den Namen auf dem Personalausweis überein, kann die Fluggesellschaft den Transport verweigern
oder es entstehen zusätzliche Kosten für die Neuausstellung von Tickets. Die dabei entstehenden Kosten werden von
TAAG/HSOP nicht übernommen. Auf nicht bezogenen Leistungen besteht kein Rückvergütungsanspruch seitens der/des
Kundin/Kunden.
2.4  Leistungen
Die Leistungserfüllungspflichten seitens TAAG/HSOP gelten in der Regel erst ab einem Flughafen in der Schweiz und für
Schiffsreisen ab dem Einschiffungshafen. Wir bitten darum, die entsprechenden Angaben in unseren analog und digital veröffentlichten
Angeboten zu beachten. Das rechtzeitige Eintreffen am vereinbarten Abreiseort liegt in der Verantwortung der/
des Kundin/Kunden. Dies gilt auch dann, wenn TAAG/HSOP ausserhalb des regulären Angebots die Anreise organisiert.
2.5  Provisorische Reservierung
TAAG/HSOP nimmt provisorische Reservierung, ohne weitere Verpflichtung der/des Kundin/Kunden, bis zu einem vereinbarten
Datum entgegen. Ausgeschlossen davon sind insbesondere spezielle Sonderaktionen von TAAG/HSOP.

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