16.1  Allgemein
TAAG/HSOP Ausschreibungen umfassen Reisen und Sonderflugprogramme mit Flugzeugen des regulären Linienverkehrs von
nationalen und internationalen Flug-Gesellschaften. Falls in der Ausschreibung nichts anderes angegeben ist, erfolgt der Flug in der Economy-Klasse.
Die publizierten Flugpläne, Fluggesellschaften und Flugzeugtypen können kurzfristigen Änderungen unterworfen sein. Bei der
Buchung über eine Reederei werden Flugvarianten oft erst zum Zustellungszeitpunkt der Reisedokumente bekannt gegeben.
Mit den Reiseunterlagen erhalten Kundinnen und Kunden Ihre zu diesem Zeitpunkt gültige Flugpläne. Diese können jedoch
noch kurzfristigen Änderungen unterworfen sein. Das Risiko, dass Umsteigezeiten aufgrund der Änderung von Flugplänen
oder aufgrund von Verspätungen nicht eingehalten werden können, trägt die/der Kundin/Kunde.
Falls die Ankunft der Flüge an der Destination nach 13.00 Uhr erfolgt, ist die erste Leistung des gebuchten Hotels das Abendessen
(sofern im Arrangement-Preis inbegriffen). Bei Landung nach 19.30 Uhr ist die erste Leistung des Hotels die Unterkunft.
16.2  Elektronisches Flugticket/E-Ticket
Für Flüge mit Fluggesellschaften, die das elektronische Ticket anbieten, bietet TAAG/HSOP ausschliesslich E-Tickets an. Der
Vorteil; das „Ticket“ kann nicht verloren oder gestohlen werden. Das Flugticket wird im Reservationssystem und Check-in-
Programm der Fluggesellschaft gespeichert. Der/die Reisende weist sich lediglich mit Reisepass oder ID beim Check-in aus.
16.3 Reisegepäck und Sportgeräte
Die Gepäckbestimmungen sind je nach Fluggesellschaft unterschiedlich. In der Regel ist Ihr Reisegepäck bei Flügen in der Economy-Class, je nach Fluggesellschaft, auf ein Gepäckstück mit höchstens 15 kg oder 23 kg Gewicht beschränkt. Das Handgepäck
ist bei vielen Fluggesellschaften auf ein Gepäckstück zwischen 5 bis 10 kg, mit einem Höchstmass von 56 x 45 x 25 cm, beschränkt. Bei den meisten Fluggesellschften ist das zweite Gepäckstück kostenpflichtig. Verbindliche Informationen sind in
den Reiseunterlagen oder der Webseite der jeweiligen Fluggesellschaft vermerkt, alternativ steht auch TAAG/HSOP für Auskünfte
zur Verfügung.
Zu beachten sind lokale Bestimmungen des Flughafens betreffend dem Mitführen von Flüssigkeiten im Handgepäck. Auf vielen
Flügen bedingt der Transport von Übergepäck und Sportgeräten eine kostenpflichtige Voranmeldung. Für den ebenfalls
anmeldepflichtigen Transport der von der/dem Kundin/Kunden mitgebrachten Sportgeräte (z.B. Surfbrett, Fahrrad etc.) vom
Flughafen zum Hotel und zurück muss eventuell ein separates oder grösseres Transportmittel organisiert werden. Die zusätzlichen
Transportkosten sind von der/dem Kundin/Kunden vor Ort zu bezahlen.
16.4  Tiere
Bei Sonderflügen? werden grundsätzlich keine Tiere in der Kabine akzeptiert, auf Voranmeldung kann der Transport im Gepäckraum erfolgen. Die/der Kundin/Kunde ist für Miete oder Kauf eines vorgeschriebenen Containers, wie auch für die Beschaffung und das Mitführen der nötigen Zeugnisse, Gesundheitszertifikate etc. selbst verantwortlich. Erfolgt die Reise mit
einem Linienflug werden die Bedingungen auf Anfrage durch die Fluggesellschaft bekannt gegeben.
Bei Schiffsreisen werden grundsätzlich keine Tiere akzeptiert.

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