Möchte die/der Kundin/Kunde die aktuelle Reise aus irgendeinem Grund vorzeitig abbrechen oder Leistungen daraus ändern,
sind TAAG/HSOP grundsätzlich zu keinerlei Rückerstattung verpflichtet. Daraus resultierende Mehrkosten gehen zu Lasten
der/des Kundin/Kunden.
TAAG/HSOP empfehlen grundsätzlich den Abschluss einer Versicherung für Annullations- und/oder Rückreisekosten. Für den
Fall, dass der Kunde die Reise aus einem dringenden Grund vorzeitig abbrechen muss (z.B. wegen eigener Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod von Angehörigen etc.) sind Reisekosten im Rahmen eines bestehenden Versicherungsvertrages
gedeckt. Siehe auch Ziffer 26.
TAAG/HSOP wird bei der Organisation einer vorzeitigen Rückreise oder bei Änderungswünschen im Bereich ihrer Möglichkeiten
behilflich sein.

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