11.1  Mindestbeteiligung
Einige der von TAAG/HSOP angebotenen Reisen basieren auf variablen Mindestbeteiligungen. In der Regel für TAAG: Inland
16 Personen, Ausland 20 Personen / für HSOP: Inland 5 Personen, Ausland 10 Personen.
Wird die für die Reise massgebliche Mindestbeteiligung nicht erreicht, so ist TAAG/HSOP berechtigt, diese bis spätestens
drei Wochen vor dem vereinbarten Reisebeginn zu annullieren. In diesem Falle bemühen sich TAAG/HSOP um einen gleichwertigen Ersatz.
Bei fehlenden Alternativen oder Nichtakzeptanz des Kunden erstatten TAAG/HSOP vollumfänglich bereits erhaltene Zahlungen
für die ursprünglich gebuchte Reise.
Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
11.2  Unvorhergesehene Umstände
Auch im Interesse der/des Kundin/Kunden behalten sich TAAG/HSOP vor, ganze Reiseprogramme oder auch einzelne vereinbarte
Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportart, Flugzeugtyp, Fluggesellschaft, Ausflüge) zu ändern, wenn unvorhersehbare
Umstände es erfordern. In seltenen Fällen sieht sich TAAG/HSOP gezwungen, eine Reise aus Gründen, die ausserhalb Ihrer
Einwirkungsmöglichkeiten liegen, abzusagen. Sei es aus Sicherheitgründen oder anderen zwingenden Umständen. Dazu gehören
z.B. die nicht Erteilung oder Entziehung von Landerechten, höhere Gewalt (dazu gehören bei Schiffsreisen auch Niedrig-
und Hochwasser) verspätete Hotel-Eröffnungen, kriegerische Ereignisse, Unruhen, Streiks etc.
Treten einer oder mehrere dieser Fällen auf, wird TAAG/HSOP umgehend die/den Kundin/Kunden informieren und auch bemüht
sein, eine akkurate Ersatzlösung anbieten zu können.
11.3 Änderung einer bereits bezahlter Reise
Muss TAAG/HSOP eine bereits bezahlte Reise insofern ändern, dass ein objektiver Minderwert zur ursprünglich vereinbarten
Leistung entsteht, erhält die/der Kundin/Kunde von TAAG/HSOP eine entsprechende Rückvergütung. Entstehen jedoch nach
Abschluss des Reisevertrages aus einem unter Ziffer 3.6 oder 11.3 erwähnten Grund Mehrkosten, kann das zu einer Preiserhöhung
führen. Beträgt diese mehr als 10% des ursprünglich vereinbarten Reisepreises, steht dem Kunden das Recht zu, innert
5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung ohne Kostenfolge vom Vertrag zurückzutreten.
11.4  Überbuchung
Bei Überbuchungsproblemen jeglicher Art behalten sich TAAG/HSOP vor, Kunden auch kurzfristig zu informieren. Wir werden
bemüht sein, zeitnah eine akkurate Ersatzlösung anbieten zu können.
11.5 Fluggesellschaft
TAAG/HSOP behalten sich das Recht vor, eine namentlich bezeichnete Fluggesellschaft durch eine andere Fluggesellschaft zu
ersetzen. Der Name der neuen Fluggesellschaft wird dem Kunden zeitnah mitgeteilt.

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